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Umzug steuerlich absetzen – So geht’s!

Ein Umzug kann teuer werden, doch in vielen Fällen lassen sich Umzugskosten steuerlich absetzen. Ob privater Umzug, berufsbedingter Wohnortwechsel oder Umzug aus gesundheitlichen Gründen – das Finanzamt erkennt verschiedene Kosten an. Wir zeigen dir, welche Umzugskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können und worauf du achten musst.

Wann sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich kannst du einen Umzug von der Steuer absetzen, wenn er aus folgenden Gründen erfolgt:

  • Beruflich bedingter Umzug
    • Neuer Arbeitsplatz liegt deutlich näher an der neuen Wohnung.
    • Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde täglich.
    • Versetzung durch den Arbeitgeber.
    • Erstmaliger Arbeitsantritt oder Rückkehr aus dem Ausland.
  • Privater Umzug
    • Gesundheitliche Gründe (z. B. Umzug ins Pflegeheim).
    • Änderung der familiären Situation (z. B. Trennung, Geburt eines Kindes).
    • Altersbedingter Umzug für Rentner.

Welche Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Umzugskosten als Werbungskosten (bei beruflichem Umzug)

Folgende beruflich bedingte Umzugskosten sind steuerlich absetzbar:

  • Maklergebühren für Mietobjekte
  • Transportkosten für Möbel
  • Kosten für Umzugsunternehmen
  • Doppelte Mietzahlungen während des Übergangs
  • Fahrtkosten zur Besichtigung der neuen Wohnung
  • Kosten für Ummeldung (z. B. Auto, Personalausweis)
  • Renovierungskosten der alten Wohnung, falls vertraglich notwendig
  • Einlagerung von Möbeln (bei Platzmangel am neuen Wohnort)

Haushaltsnahe Dienstleistungen (bei privatem Umzug)

Auch bei einem privaten Umzug können einige Kosten steuerlich geltend gemacht werden – als haushaltsnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen:

  • Kosten für Möbelpacker und Transport
  • Auf- und Abbau von Möbeln
  • Reinigungskosten für die alte Wohnung
  • Handwerkerleistungen für Renovierungen

Wichtig: Materialkosten (z. B. Farbe, Tapeten) sind nicht absetzbar, nur die Arbeitskosten!

Umzugskostenpauschale: Was ist das?

Wenn du keine Einzelbelege hast, kannst du die Umzugskostenpauschale nutzen. Diese beträgt:

  • 1.017 € für Ledige
  • 2.034 € für Verheiratete
  • Zusätzlich 337 € pro mitziehendem Kind oder Angehörigen

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

  • Beruflich bedingter Umzug: Werbungskosten (Anlage N)
  • Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen)
  • Umzug ins Pflegeheim: Außergewöhnliche Belastungen

Kann man einen Umzug ohne Belege absetzen?

Ja! Der private Umzug kann steuerlich abgesetzt werden, auch ohne Belege – allerdings nur über die Pauschale. Für berufliche Umzüge empfiehlt es sich, Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, um höhere Kosten nachweisen zu können.

Lohnt sich das steuerliche Absetzen eines Umzugs?

Definitiv! Ob beruflich oder privat – ein Umzug kann steuerliche Vorteile bringen. Falls du Unterstützung benötigst oder ein professionelles Umzugsunternehmen suchst, kontaktiere uns unter Telefon: 0800 33 66 100 oder per E-Mail an info@stadt-dienst.de.